museum-digitalberlin
STRG + Y
de
Objekte gefunden: 235
Zeit1988x
Art der Beziehung[Person-Körperschaft-Bezug]x
Suche verfeinernGezielte Suche Sortiert nach: ID

Daidalos

Bernhard-Heiliger-Stiftung Skulpturen-Sammlung [WV686]
Daidalos (Bernhard-Heiliger-Stiftung CC BY-NC)
Herkunft/Rechte: Bernhard-Heiliger-Stiftung / Jan Brockhaus (CC BY-NC)
4 / 5 Vorheriges<- Nächstes->
Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

In seinem Spätwerk widmet sich Bernhard Heiliger vorwiegend dem Material Eisen, welches er eigenhändig oder mithilfe seiner Assistenten zusammenfügt. Während er in den frühen 1980er Jahren Altmetallfundstücke nutzte, bezog Heiliger später sein Material direkt von der Industrie. Die Skulptur „Daidalos“, die heute im Skulpturengarten der Bernhard-Heiliger-Stiftung ausgestellt ist, setzt sich aus Zylinderformen und gebogenen Stangen und Flächen zusammen und liegt direkt ohne Sockel auf dem Boden auf. In Anlehnung an den kretischen Erfinder und Baumeister Daidalos aus der griechischen Mythologie kann die Skulptur sowohl als Achse eines kaputten Wagenrads als auch als zerbrochener Flügel gedeutet werden.

Material/Technik

Eisen

Maße

Länge
230 cm
Breite
90 cm
Höhe
60 cm
Stückzahl
1

Danksagung

Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin

Literatur

  • Marc Wellmann (Hrsg.) (2005): Bernhard Heiliger 1915-1995. Köln, S. 370
  • Siegfried Salzmann / Lothar Romain (1989): Bernhard Heiliger. Berlin, S. 195
Hergestellt Hergestellt
1988
Bernhard Heiliger
Geistige Schöpfung Geistige Schöpfung
1988
Bernhard Heiliger
1987 1990
Bernhard-Heiliger-Stiftung

Objekt aus: Bernhard-Heiliger-Stiftung

Bernhard Heiliger (1915–1995), einer der wichtigsten Bildhauer der deutschen Nachkriegsmoderne, erlangte internationale Bekanntheit durch zahlreiche...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.